AGBs/
Leistungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge der 16 Meter GmbH, die die Erbringung von Dienstleistungen zum Gegenstand haben. Abweichende Vereinbarungen/Bedingungen und Nebenabreden erkennt die 16 Meter GmbH nur an, wenn die 16 Meter GmbH ausdrücklich schriftlich der Geltung zugestimmt hat. Soweit Beratungsverträge oder Beratungsangebote der 16 Meter GmbH Bestimmungen enthalten, die von diesen AGBs abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen AGBs vor. Sofern nicht anders vereinbart, gelten diese AGBs auch für künftige Geschäfte mit dem Vertragspartner.
Die 16 Meter GmbH schuldet dem Vertragspartner die im Vertrag vereinbarte Dienstleistung, nicht einen festgelegten wirtschaftlichen Erfolg. Für schriftliche Arbeitsergebnisse der 16 Meter GmbH ist nur die endgültige Version maßgebend. Unterlagen, die der 16 Meter GmbH durch den Vertragspartner oder Dritte zur Verfügung gestellt werden, muss die 16 Meter GmbH nicht auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen, es sei denn, die 16 Meter GmbH wird mit der Prüfung beauftragt. Alle Aufwandsangaben der 16 Meter GmbH für Dienstleistungen sind Schätzungen, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde.
Rechtliche und steuerliche Beraterleistungen werden durch die 16 Meter GmbH nicht erbracht.
Der Kunde (Vertragspartner) wird die Pflichten erfüllen, die im Auftrag vereinbart sind und die 16 Meter GmbH bei der Erfüllung seiner Pflichten unterstützen. Sämtliche Fragen der 16 Meter GmbH über Angelegenheiten des Kunden werden vollständig, zutreffend und kurzfristig beantwortet und notwendige Unterlagen bereitgestellt. Die 16 Meter GmbH wird nur solche Fragen stellen und Unterlagen einfordern, die von Bedeutung für das Projekt sein können. Von der 16 Meter GmbH gelieferte Ergebnisse werden vom Vertragspartner unverzüglich daraufhin überprüft, ob die darin enthaltenen Informationen über den Kunden bzw. sein Unternehmen zutreffen; etwa erforderliche Korrekturen und ebenso Änderungswünsche werden der 16 Meter GmbH unverzüglich schriftlich mitgeteilt.
Der Vertragspartner akzeptiert die Korrespondenz über das Internet per E-Mail. Informationen dürfen ohne Verschlüsselung versendet werden, sofern der Vertragspartner dies nicht ausdrücklich schriftlich fordert. Soweit nicht anders vereinbart werden der 16 Meter GmbH für den Auftrag notwendige Büroräume, Ressourcen und Hilfsmittel kostenlos zur Verfügung gestellt. Für alle kaufmännischen oder unternehmerischen Entscheidungen trägt allein der Vertragspartner die Verantwortung.
Vertragsgemäß gestellte Rechnungen der 16 Meter GmbH sind sofort zur Zahlung fällig. Sämtliche Honorare, Gebühren oder Spesen verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Ist der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug, so ist die 16 Meter GmbH berechtigt, die Arbeit an dem Projekt einzustellen und die Ergebnisse zurückzuhalten, bis diese Forderungen erfüllt sind.
Im Falle des Zahlungsverzugs ist die 16 Meter GmbH berechtigt, angemessene Verzugszinsen zu berechnen. Forderungen gegenüber dem Vertragspartner kann die 16 Meter GmbH jederzeit auch an dritte Parteien abtreten. Erst mit vollständiger Rechnungsbegleichung, geht die Dienstleistung an den Vertragspartner über. Erst mit vollständiger Rechnungsbegleichung, dürfen Ausarbeitungen wie bspw. Logos, vom Vertragspartner eingesetzt bzw. genutzt werden.
Setzt der Vertragspartner vor vollständiger Rechnungsbegleichung die Dienstleistung der 16 Meter GmbH ohne deren schriftlicher Freigabe ein, bzw. nutzt diese zu eigenen Zwecken, so ist die 16 Meter GmbH berechtigt, eine Schadensersatzsumme bis zu 10.000,00 € je Einzelfall einzufordern, notfalls auf dem Rechtsweg. Bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung durch den Vertragspartner bleiben alle Dienstleistungen, entwickelten Methoden, Verfahren, Ideen, Konzepte, Visualisierungen oder Produktionen, Eigentum der 16 Meter GmbH.
Die 16 Meter GmbH kommt mit ihren Leistungen nur in Verzug, wenn für diese bestimmte Fertigstellungstermine als Fixtermine vereinbart sind und die 16 Meter GmbH die Verzögerung alleine zu vertreten hat. Nicht zu vertreten hat die 16 Meter GmbH beispielsweise einen unvorhersehbaren Ausfall des für das Projekt vorgesehenen Beraters, höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und die vereinbarte Leistung zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Der höheren Gewalt gleich stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen die 16 Meter GmbH mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, soweit nicht diese Maßnahmen rechtswidrig von der 16 Meter GmbH verursacht worden sind.
Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist die 16 Meter GmbH berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird dagegen durch Hindernisse im Sinn von Abschnitt 4.5/P2 die Leistung der 16 Meter GmbH dauerhaft unmöglich, so kann die 16 Meter GmbH die Befreiung von ihren Vertragspflichten fordern. Soweit Pflichtverletzungen im Sinne von § 280 BGB von der 16 Meter GmbH zu vertreten sind, gilt ergänzend Abschnitt 4.7/P1.
Jede Vertragspartei hat das Recht, einen Dienstleistungsvertrag aus besonderem Grund außerordentlich zu kündigen. Der Vertragspartner vergütet der 16 Meter GmbH alle Leistungen und Aufwendungen, die bis zum Termin der Wirksamkeit der Kündigung erbracht werden bzw. entstanden sind.
Haftung
Für Schäden des Kunden haftet die 16 Meter GmbH bei einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Mitarbeiter nur, wenn die Schäden auf der Verletzung von Pflichten beruhen, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks unbedingt erforderlich ist. Darüber hinaus haftet die 16 Meter GmbH nur für Schäden des Vertragspartners, wenn und soweit sie von der 16 Meter GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Den Nachweis wird im Streitfall der Vertragspartner erbringen. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Sofern der Klient nach Maßgabe des Abschnitts 4.7/P1 Schadensersatz verlangen kann, besteht kein
Anspruch auf Ersatz mittelbarer Schäden, von Mangelfolgeschäden oder von entgangenem Gewinn.
Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler und/oder etwaige Mängel eines von der 16 Meter GmbH erstellten Werkes darauf beruhen, dass der Vertragspartner Mitwirkungspflichten gemäß Kapitel 4.3 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung der 16 Meter GmbH ausgeschlossen.
Ein aus einer Beratung resultierender Erfolg wird von der 16 Meter GmbH nicht garantiert und daher kann die 16 Meter GmbH hierfür nicht haftbar gemacht werden. Die 16 Meter GmbH übernimmt keine Haftung für die Verwendung der Arbeitsergebnisse durch den Vertragspartner, die über den vertraglichen Zweck hinausgeht.
Beide Parteien haften nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung infolge von Umständen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen („force majeure“). Soweit die Haftung begrenzt bzw. ausgeschlossen ist, ist auch die persönliche Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der 16 Meter GmbH begrenzt bzw. ausgeschlossen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
Die 16 Meter GmbH behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen über den Vertragspartner strikt vertraulich, soweit sie nicht allgemein bekannt sind. Dasselbe gilt für Kenntnisse über unternehmensinterne Vorgänge der Vertragspartner, die die 16 Meter GmbH Berater anlässlich der Zusammenarbeit erlangen.
Die Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die der Vertragspartner von Dritten ohne schriftliche Geheimhaltungserklärung erhalten hat und die der Vertragspartner an die 16 Meter GmbH weitergibt. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.
Die 16 Meter GmbH steht dafür ein, dass sie ihren Mitarbeitern und Partnern Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitspflichten auferlegt hat, die den Regelungen dieses Abschnittes entsprechen.
Die 16 Meter GmbH darf Unternehmensdaten ihrer Vertragspartner in anonymisierter Form für Ihre
Statistiken verwenden. Ausgenommen sind Informationen, die wegen gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offen zu legen sind.
Die 16 Meter GmbH behandelt alle Geschäftsbeziehungen mit der notwendigen Diskretion, kann jedoch den Namen eines Vertragspartners und eine generelle Projektbeschreibung als Referenz in seinen Präsentationen und Broschüren verwenden, sofern dieses nicht schriftlich durch den Vertragspartner untersagt wird. Zu jeglichen Pressemitteilungen mit Kundenbezug holt sich die 16 Meter GmbH die vorherige Zustimmung des Vertragspartners ein.
Die 16 Meter GmbH ist alleiniger Inhaber des 16 Meter GmbH „Know Hows“, womit alle von der 16 Meter GmbH entwickelten Methoden, Verfahren, Ideen, Konzepte, Geschäftsgeheimnisse und Kenntnisse gemeint sind, die für die Erbringung der Dienstleistung genutzt wurden oder im Ergebnis enthalten sind. Nutzungsrechte stehen dem Vertragspartner zur Realisierung des vereinbarten Auftragszwecks nach Maßgabe dieser AGBs zu. Bei der Weitergabe der Ergebnisse berücksichtigt der Vertragspartner die Rechte der 16 Meter GmbH und hält die 16 Meter GmbH in Bezug auf eventuelle Ansprüche Dritter aus einer unberechtigten Weitergabe von jeglicher Haftung frei.
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGBs unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Vorschriften. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine andere Vereinbarung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Vereinbarung möglichst nahe kommt. Dies gilt entsprechend für eventuelle Regelungslücken in diesen AGBs, Angeboten der 16 Meter GmbH und Verträgen mit der 16 Meter GmbH.
Die Abschnitte 4.4 bis 4.9 dieser AGBs bleiben auch nach Ablauf oder Kündigung eines Vertrags/Auftrags weiterhin gültig. Auf alle mit der 16 Meter GmbH geschlossenen Verträge findet das deutsche Recht Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Leistungen aus Rechtsverhältnissen ist Düsseldorf.